Gesellschaftsrechtliche Unternehmenspraxis Die Limited
2. Aufl. 2010
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XIV. Löschung der Gesellschaft von Amts wegen durch den Companies’ Registrar
Literatur: Zimmer/Naendrup, For Whom the Bell Tolls – Folgen einer Nichtbeachtung englischer Publizitätsgebote durch in Deutschland aktive Limited Companies, ZGR 2007 S. 789; Leible/Lehmann, Auswirkungen der Löschung einer Private Limited Company auf ihr in Deutschland belegenes Vermögen, GmbHR 2007 S. 1095; Krömker/Otte, Die gelöschte Limited mit Restvermögen in Deutschland: Stehen Gläubiger und Gesellschafter im Regen?, BB 2008 S. 964.
591 Der companies’ registrar löscht eine Gesellschaft von Amts wegen, wenn eingereichte Unterlagen oder gezahlte Gebühren unvollständig sind. Eine Löschung erfolgt außerdem, wenn eine Gesellschaft am angegebenen Firmensitz (registered office) nicht erreichbar ist oder statutory statements nicht zurückgesendet werden.
592 Bei einer Löschung der Gesellschaft durch den companies’ registrar verliert die Private Limited ihre Rechtsfähigkeit. Ihr in England gelegenes Vermögen fällt der englischen Krone zu. Das dürfte grundsätzlich auch für das in Deutschland belegene Vermögen gelten. Die Löschung aus dem Register stellt damit ein erhebliches Risiko für eine Limited dar, das insbesondere ...