Viertes Kapitel: Leistungen der Pflegeversicherung
Erster Abschnitt: Übersicht über die Leistungen
§ 28a Leistungen bei Pflegegrad 1 [1] [2]
Bei Vorliegen des Pflegegrades 1 gewährt die Pflegeversicherung folgende Leistungen:
Pflegeberatung gemäß den §§ 7a und 7b,
Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Absatz 3,
zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38a, ohne dass § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfüllt sein muss,
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40,
finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds gemäß § 40,
Leistungen zur ergänzenden Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen sowie zur Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen gemäß den §§ 39a, 40a und 40b,
Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson gemäß § 42a,
einen monatlichen Zuschuss bei vollstationärer Pflege gemäß § 43 Absatz 3,
zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 43b,
zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung gemäß § 44a,
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß § 45,
den Entlastungsbetrag gemäß § 45b,
die Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45e nach Maßgabe von § 28 Absatz 1b.
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BAAAD-41494