BFH - VIII R 13/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1,
EStG § 18 Abs
1 Nr 3,
EStG § 15 Abs
2,
AO § 184 Abs
2,
AO §
163
Rechtsfrage
Erzielt ein als Insolvenzverwalter tätiger Rechtsanwalt, der zwei bzw. später drei Rechtsanwälte, einen Betriebswirt sowie Steuerfachgehilfen und Rechtsanwaltsfachangestellte zur Erbringung von nicht nur untergeordneten Zuarbeiten beschäftigt, aufgrund der im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anwendbaren Vervielfältigungstheorie gewerbliche Einkünfte oder übt er eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus ? - Kann eine Aufteilung der Insolvenzverwaltertätigkeit in einen anwaltlichen und einen insolvenzverwaltenden Teil erfolgen? - Zurückprojizierung des bei der Annahme gewerblicher Einkünfte entstehenden Gewerbesteueraufwands aus Billigkeitsgründen gemäß §§ 184 Abs. 2 Satz 2, 163 AO in das Jahr der Gewerbesteuerentstehung ?
Abgrenzung; Aufteilung; Billigkeit; Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbliche Einkünfte; Insolvenzverwalter; Rechtsanwalt; Vervielfältigungstheorie
Fundstelle(n):
FAAAD-41471