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NWB BB 5/2010 S. 138

Werbeanrufe: Beschwerden können sich lohnen

Trotz neuer Gesetze reißt die Zahl der Beschwerden über verbotene Werbeanrufe nicht ab. Privat- und Geschäftsleute werden nach wie vor mit Telefonwerbung geradezu überhäuft. Doch es lohnt sich, gegen Verstöße vorzugehen. Die Bundesnetzagentur hat alleine im zweiten Halbjahr 2009 über 28.000 Hinweise bekommen, ist diesen nachgegangen und hat bereits mehr als 500.000 € Bußgelder verhängt.

Wichtig: Möglichst beworbene Produkte oder Leistungen, Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie Firmennamen und Telefonnummer nennen. Die Verbraucherzentralen wollen damit u. a. erreichen, dass das bestehende Gesetz verschärft wird und werbende Firmen sich immer auch eine schriftliche Bestätigung beim Angerufenen einholen müssen.

Beschwerden können z. B. bei der Bundesnetzagentur unter www.b...