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LSG Baden-Württemberg 06.02.2009 L 8 AL 4096/06, NWB 17/2010 S. 1320

Insolvenzrecht | Kein Anspruch des Verwalters auf Insolvenzgeld bei Missbrauch

Im Inland beschäftigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld (1) bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers, (2) bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder (3) bei vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt (§ 183 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Einem solchen Anspruch steht weder entgegen, dass der Arbeitsvertrag nach dem Insolvenzantrag des Arbeitgebers geschlossen wurde und der betreffende Arbeitnehmer vom arbeitgeberseitigen Insolvenzantrag Kenntnis hatte, noch, dass er isoliert (d. h. ohne Übertragung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt) an den Insolvenzverwalter abgetrete...