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BMF 15.04.2010 IV B 5 - S 1300/07/10087, NWB 17/2010 S. 1318

Abgabenordnung | Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen

Das zu den Einzelheiten der Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen Stellung genommen. Nach § 138 Abs. 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck das Folgende anzuzeigen: (1) die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; (2) die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung; (3) den Erwerb von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. des § 2 Nr. 1 KStG, wenn damit unmittelbar eine Beteiligung von mindestens 10 % oder mittelbar eine Beteiligung von mindestens 25 % am Kapital oder am Vermögen der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse er...