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Einkommensteuer | Fahrzeugbezogene bzw. mehrfache Anwendung der 1-%-Regelung
Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach dem grds. auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die [i]Nolte, NWB 9/2010 S. 655NWB KAAAD-38274Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BStBl 2002 I S. 148).