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Finanzgericht Münster Urteil v. - 11 K 435/08 E EFG 2010 S. 950 Nr. 12

Gesetze: EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g Abs 4, EStG § 7g Abs 5, EStG § 7g Abs 6

Ansparrücklage:

Keine Erforderlichkeit einer verbindlichen Bestellung im Jahr der Rücklagenbildung, wenn durch die Investition keine Betriebserweiterung vorgenommen wird.

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige im Jahr der Rücklagenbildung für eine Photovoltaikanlage zwar noch nicht verbindlich bestellt, jedoch schon vorher eine solche Anlage geringerer Kapazität in Betrieb und konkrete vorbereitende bauliche Maßnahmen am Dach und den Zuleitungen für die Installation einer zweiten Photovoltaikanlage vorgenommen, deren Kapazität dreimal so hoch ist wie die Kapazität der vorhandenen Anlage, so ist eine verbindliche Bestellung im Jahr der Rücklagenbildung noch nicht erforderlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 950 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2010 S. 751
PAAAD-41313

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