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EuGH  - C-530/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 52 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 56 Abs 1 Buchst b

Rechtsfrage

Ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Ausstellungsständen und Messeständen an Kunden, die ihr Angebot auf Messen und Ausstellungen vorstellen, zu den in den Bestimmungen des Art. 52 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG genannten, mit den Dienstleistungen der Veranstaltung von Messen und Ausstellungen zusammenhängenden Dienstleistungen zu rechnen, d. h. zu den einer Tätigkeit auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaften, des Unterrichts oder der Unterhaltung ähnlichen Dienstleistungen, die an dem Ort besteuert werden, an dem sie tatsächlich bewirkt werden oder handelt es sich um Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung (Art. 56 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG)?

Ausstellung; Dienstleistung; Messe; Messestand; Ort; Stand

Fundstelle(n):
NAAAD-41130

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