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Abgrenzung umsatzsteuerpflichtiger Verkäufergarantien von steuerfreien Garantieversprechen und Versicherungsumsätzen
Anmerkung zum
Eine Händlergarantie begründet einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz des Garantiegebers, auch wenn dieser das Risiko aus einer Inanspruchnahme bei einer Versicherung rückversichert hat und der Kunde fremde Werkstätten mit der Reparatur beauftragen kann.
Eine Steuerbefreiung der Leistungen erfordert nach den BFH-Vorgaben eine vollständige Ersetzung der Einstandspflicht des Garantiegebers durch die Versicherung. Hierdurch kann eine angestrebte Bindung des Kunden an den Garantiegeber oft nur schwer erreicht werden.
Bei einer Steuerpflicht der Garantieleistungen besteht die Gefahr einer wirtschaftlichen Doppelbelastung mit Versicherung- und Umsatzsteuer.
In Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung begründen nach dem Garantiezusagen eines Autoverkäufers, durch die der Käufer wahlweise einen Reparaturanspruch gegen den Garantiegeber oder einen Anspruch auf Kostenersatz für Reparaturen gegenüber einer Versicherung erhält, umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Die Änderung der Rechtsprechung rechtfertigt der BFH insbesondere mit entgegenstehenden Vorgaben des EuGH. Für die betroff...