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StuB 8/2010 S. 329

Anhängige Musterverfahren – Vorläufige Steuerfestsetzung

Das BMF hat die Liste der Punkte, hinsichtlich derer Festsetzungen der Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen sind, aktualisiert ( IV A 3 – S 0338/07/10010). Neu aufgenommen wurde die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (Nr. 2a und 2b). Die Festsetzungen der Einkommensteuer sind nunmehr hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 u. 4 AO):

1. Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG).

2a. Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§ 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nrn. 5 und 8 EStG) für die VZ 2006 bis 2008.

2b. Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskos...