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Körperschaftsteuer | Leistungen gegen Entgelt begründen keinen steuerbefreiten Betrieb
Verpflichtet sich eine gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft gegenüber der steuerpflichtigen Vermieterin von Wohnungen, Leistungen gegen Entgelt im Bereich des altenbetreuten Wohnens zu erbringen, begründet die Körperschaft damit weder einen Betrieb der Wohlfahrtspflege noch einen steuerbefreiten Zweckbetrieb (Bezug: § 65, § 66 AO; § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).
Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG greift bezüglich eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur, wenn es sich um einen Zweckbetrieb handelt. Ein solcher liegt vor, wenn es sich um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege handelt, die in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dient. Werden aber die Leistungen nicht unmittelbar gegenüber diesen Personen erbracht, sondern aufgrund vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der Vermieterin, so schließt dies einen (ste...