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Einkommensteuer | Keine erneute Entscheidung wegen Antragsberechtigung des Kindes
Auch wenn ein Kind nach § 67 Satz 2 Alternative 2 EStG berechtigt ist, das Kindergeld selbst zu beantragen, kann es mit einem Antrag auf Kindergeld keine erneute Entscheidung über den vom Kindergeldberechtigten geltend gemachten, bestandskräftig abgelehnten Kindergeldanspruch erreichen (Bezug: § 67 Satz 2 Alternative 2, § 74 Abs. 1 EStG).
§ 67 Satz 2 EStG räumt dem Kind ein Antragsrecht ein; die Vorschrift macht das Kind aber nicht zum Kindergeldberechtigten. Dem Kind wird lediglich die „Einleitung” des Festsetzungsverfahrens ermöglicht, nicht aber die verfahrensrechtliche Möglichkeit, eine bestandskräftig abgeschlossene Entscheidung über den Kindergeldanspruch zu ändern. Ist also über einen bestimmten Sachverhalt bestandskräftig entschieden worden, muss das Kind diese B...