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BFH 05.11.2009 IV R 99/06, StuB 8/2010 S. 326

Gewerbesteuer | Widerstreitende Steuerfestsetzungen im Gewinnfeststellungsverfahren

(1) Die auf § 174 Abs. 3 AO gestützte Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids knüpft hinsichtlich der Erkennbarkeit der fehlerhaften Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts an die Person des Feststellungsbeteiligten an. (2) Der erstmalige Erlass eines Gewerbesteuermessbescheids kann nach Ablauf der Festsetzungsfrist nicht auf § 35b Abs. 1 GewStG gestützt werden (Bezug: § 174 Abs. 3 AO; § 35b Abs. 1 GewStG).

Praxishinweise

(1) Subjekt der Einkünfteerzielung bei einem Feststellungsverfahren ist nicht die Personengesellschaft, sondern die an ihr beteiligten Personen. Bei der nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO angeordneten sinngemäßen Anwendung des § 174 Abs. 3 AO auf Feststellungsbescheide kann sich ein Bezug deshalb nur auf die Feststellungsbeteiligten (= Steuerschuldner) ergeben, da diesen die Besteuerungsgrundlagen zuzurechnen sind.

(2) Nach § 35 Abs. 1 GewStG ist eine...