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StuB 8/2010 S. 323

Bundesrat stimmt Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben zu

Der Bundesrat hat am dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Durch das Gesetz werden künftig flächendeckend arbeitende Postdienstleister ebenso von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden wie die Deutsche Post. Von der Umsatzsteuer ausgenommen werden dem Gesetz zufolge Briefsendungen bis 2.000 Gramm, Pakete bis zehn Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen. Die Unternehmen müssen ihre Leistungen dabei ständig und flächendeckend anbieten, also sog. Post-Universaldienstleistungen liefern. Für alle anderen Leistungen fällt künftig Umsatzsteuer an. Der EuGH hatte im April 2009 ein Urteil zur Besteuerung von Postdienstleistungen in Großbritannien gefällt.

Das Gese...