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OVG Niedersachsen 27.01.2010 4 LC 7/08, NWB 16/2010 S. 1199

Abgabenrecht | Rundfunkgebühren in Zweitwohnungen

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Rundfunkgebührenpflicht auch Geräte umfasst, die in aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnungen verheirateter Rundfunkteilnehmer zum Empfang vorgehalten werden. Der Gesetzgeber hat auch bei der Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht, die den Grundsatz, dass für jedes Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zu zahlen sind, durchbrechen, einen weiten Gestaltungsspielraum.