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Krankenversicherung | Selbständige in der Krankentagegeldversicherung bei Erzielung „regelmäßiger Einkünfte”
Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, entfallen diese Voraussetzungen nicht schon dann, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt, in der er noch keine regelmäßigen Einkünfte erzielt. Hier reicht es aus, dass seine neue Tätigkeit ernsthaft auf die Erzielung nachhaltiger und regelmäßiger Einkünfte gerichtet ist sowie dass dies nicht ohne nachvollziehbare Aussicht auf Erfolg ist.