GewStR R
3.0 (Zu
§ 3
GewStG)
Zu § 3 GewStG
R 3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
Sehen andere Gesetze oder Verordnungen die Befreiung von der Gewerbesteuer vor, sind diese auch ohne eine entsprechende Regelung im Gewerbesteuergesetz anzuwenden.
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ZAAAD-41032