GewStR R 3.0 (Zu § 3 GewStG)

Zu § 3 GewStG

R 3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen

Sehen andere Gesetze oder Verordnungen die Befreiung von der Gewerbesteuer vor, sind diese auch ohne eine entsprechende Regelung im Gewerbesteuergesetz anzuwenden.

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ZAAAD-41032