GewStR R
34.1 (Zu
§ 34
GewStG)
Zu § 34 GewStG
R 34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids
§ 34 Abs. 3 GewStG ist nicht anzuwenden, wenn sich für die Gemeinde der Geschäftsleitung ein negativer Zerlegungsanteil ergeben würde.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAD-41032