AG-Beteiligung als Betriebsvermögen eines Freiberuflers
Leitsatz
Die Beteilung eines Bauplanungsingenieurs an einer zur Errichtung, Verpachtung und Verwertung von Hotels gegründeten AG ist
notwendiges Betriebsvermögen seines freiberuflichen Betriebs, wenn er die Beteiligung aus dem maßgeblichen Beweggrund der
Erlangung von Planungsaufträgen der AG und nicht der Teilhabe an deren wirtschaftlichem Erfolg erworben hat.
Zu den als Betriebsausgaben abzugsfähigen Aufwendungen gehört ungeachtet des nur mittelbaren betrieblichen Zusammenhangs
auch der Ausfall eines Darlehens für eine der AG zuarbeitende Vertriebs-GmbH, wenn das auslösende Element für das Darlehen
im betrieblichen Bereich des Stpfl. liegt.
Fundstelle(n): CAAAD-40811
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