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Thüringer FG Urteil v. - III 235/05 EFG 2010 S. 827 Nr. 10

Gesetze: UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 2, GmbHG § 35, GmbHG § 46 Nr. 7

Organisatorische Eingliederung einer GmbH in das Unternehmen einer GbR bei Alleinvertretungsvollmacht von zwei an beiden Gesellschaften jeweils hälftig beteiligten Gesellschaftern und Bestellung von Prokura bei der GmbH

Leitsatz

Die organisatorische Eingliederung als Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen einer GbR als Organträger und einer GmbH als Organgesellschaft ist zu bejahen, wenn die beiden je zur Hälfte an der GbR und der GmbH beteiligten Gesellschafter nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse bei beiden Gesellschaften jeweils Alleinvertretungsvollmacht hatten und bei der GmbH zwar nicht als Geschäftsführer, dafür aber als Prokuristen bestellt waren. Für das Bestehen einer Alleinvertretungsvollmacht spricht beispielsweise, dass auch eine Umsatzsteuererklärung nur von einem Gesellschafter unterschrieben worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 827 Nr. 10
UStB 2010 S. 207 Nr. 7
JAAAD-40784

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