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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 32/07

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 18 Abs. 1

Abgrenzung § 15-§ 18 EStG: Insolvenzverwalter, der mit qualifizierten Mitarbeitern arbeitet

Leitsatz

  1. Die Tätigkeit eines Konkurs-, Zwangs- und Vergleichsverwalters ist eine vermögensverwaltende i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 und keine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

  2. Wird ein Rechtsanwalt (überwiegend) als Verwalter in Konkurs-, Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren tätig, gilt nichts anderes; auch ein Rechtsanwalt kann Vermögensverwaltung betreiben.

  3. Einkünfte eines Rechtsanwalts als Verwalter im Konkurs-, Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahren sind nicht solche aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 EStG, wenn er sich zur Erfüllung seiner Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht ausschließlich durch Personal unterstützen lässt, welches minder qualifizierte Hilfstätigkeiten verrichtet, sonder in erheblichem Umfang fachlich vorgebildete Arbeitskräfte zum Einsatz kommen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAD-40776

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