Abgrenzung § 15-§ 18 EStG: Insolvenzverwalter, der mit qualifizierten Mitarbeitern arbeitet
Leitsatz
Die Tätigkeit eines Konkurs-, Zwangs- und Vergleichsverwalters ist eine vermögensverwaltende i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3
und keine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Wird ein Rechtsanwalt (überwiegend) als Verwalter in Konkurs-, Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren
tätig, gilt nichts anderes; auch ein Rechtsanwalt kann Vermögensverwaltung betreiben.
Einkünfte eines Rechtsanwalts als Verwalter im Konkurs-, Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahren sind nicht solche aus
selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 EStG, wenn er sich zur Erfüllung seiner Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3
EStG nicht ausschließlich durch Personal unterstützen lässt, welches minder qualifizierte Hilfstätigkeiten verrichtet, sonder
in erheblichem Umfang fachlich vorgebildete Arbeitskräfte zum Einsatz kommen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): UAAAD-40776
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