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Umsatzsteuer in der Türkei
Orientierung türkischer Umsatzsteuer an EU-Recht
Die Umsatzsteuer wird in der Türkei seit der Einführung des Umsatzsteuergesetzes Nr. 3065 v. erhoben und gehört inzwischen neben den Personensteuern zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die Umsatzbesteuerung ist nach der Allphasen-Steuer-Regelung mit Vorsteuerabzugsberechtigung und Erstattungsverfahren konzipiert. Ihre Systematik und Funktionsweise lehnen sich an das deutsche Umsatzsteuersystem an.
I. Persönliche Steuerpflicht
[i]Persönliche UmsatzsteuerpflichtIm Umsatzsteuergesetz wird die subjektive bzw. persönliche Steuerpflicht, die sowohl juristische als auch natürliche Personen umfasst, nach der Art der erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen (hier kurz: Leistungen) differenziert und konkret angegeben. Das türkische Umsatzsteuerrecht kennt keinen Leistungsbegriff, der dann, wie z. B. im deutschen Umsatzsteuerrecht, in Lieferungen und sonstige Leistungen zu unterteilen wäre.
Wer als Subjekt der Umsatzsteuerpflicht gilt, kann der folgenden Übersicht entnommen werden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Leistung | Steuersubjekt |
Lieferungen und Leistungen | ausführende Person |
Einfuhr | Importeur |
Beförderungsleistungen | Bezugsperson beim Zoll- und Grenzübergang |
Dienstleistungen im Post- und Fernmeldewesen | Generaldirektorat des Amtes für Post-, Telefon- und Telegrammwesen |
Die... |