Zuordnung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten bei
unverheirateten Eltern eines gemeinsamen Kindes, die einen gemeinsamen Haushalt
führen und aus einem Topf wirtschaften
Leitsatz
Nicht miteinander verheiratete Eltern eines gemeinsamen Kindes, die
beide berufstätig sind, einen gemeinsamen Haushalt führen und
„aus einem Topf” wirtschaften, können die
einkommensteuerliche Zuordnung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten auch
dann frei wählen, wenn die Aufwendungen von dem Konto nur eines
Elternteils abgeflossen sind, der auch den Betreuungsvertrag mit der
Kindertagesstätte unterschrieben
hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2010 S. 1042 Nr. 19 DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 13 DStRE 2010 S. 586 Nr. 10 EFG 2009 S. 1376 Nr. 17 KÖSDI 2009 S. 16671 Nr. 10 EAAAD-40751
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