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Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG
Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG die unmittelbare oder mittelbare innerhalb von fünf Jahren erfolgende Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Die Vorschrift fingiert einen Erwerbsvorgang. Zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG haben die Länder mit gleich lautendem Erlass v. , u. a. anhand zahlreicher Beispielsfälle, Stellung genommen.