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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten und Anwendung der Öffnungsklausel
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das AltEinkG ist verfassungsmäßig, sofern das Verbot der Doppelbesteuerung eingehalten wird. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG verletzt weder das Recht des Steuerpflichtigen auf Gleichbehandlung noch sein Vertrauen auf Beibehaltung der Ertragsanteilsbesteuerung seiner Renteneinkünfte (Bestätigung des , BStBl 2009 II S. 710). (2) Bei der Anwendung der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG kommt es darauf an, für welche Jahre der Steuerpflichtige die Beiträge geleistet hat (gegen BStBl 2008 I S. 390, Rn. 137).
Der X. Senat des BFH hat sich in seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Regelungen, die den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte betref...BStBl 2008 I S. 390