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Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1130Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wird insbesondere das Umsatzsteuergesetz an EU-Vorgaben angepasst. Daneben bringt es Verbesserungen für EU-Ausländer im Bereich der Riester-Rente, dem Spendenabzug und der degressiven AfA.
Die Änderungen des Gesetzes im Einzelnen:
Mitarbeiterkapitalbeteiligung: [i]Finanzierung durch Entgeltumwandlung möglichArbeitnehmer können künftig Anteile an ihren Unternehmen auch dann steuerbegünstigt erhalten, wenn die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Degressive AfA: [i]Bei Gebäuden im EU- und EWR-Ausland möglichDurch eine Änderung des § 7 Abs. 5 Satz 1 EStG kann die degressive AfA künftig auch für Gebäude, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind, in Anspruch genommen werden.
Steuerlich geförderte Altersvorsorge und Altersvorsorgezulage: [i]Sonderausgabenabzug nur noch bei Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen RVDer Sonderausgabenabzug für Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge und die Altersvorsorgezulage sind künftig an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung geknüpft.
[i]Für Anschaffung einer im EU-/EWR-Ausland belegenen Wohnimmobilie Verwendung d...