Abgrenzung zwischen Veräußerungsgewinnen und laufenden Gewinn bei einer sog. Ein- Objekt-KG.
Leitsatz
Nach Beendigung einer KG geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf
die betroffenen Gesellschafter über.
Für die Zuordnung eines Veräußerungsgewinns zum laufenden oder zum privilegierten Aufgabegewinn ist der wirtschaftliche Zusammenhang
mit der ursprünglichen Unternehmenstätigkeit oder mit der Betriebsaufgabe maßgeblich.
Ist es das Ziel des Unternehmens ein Flugzeug zu kaufen, zu verleasen und wieder zu verkaufen, um das Vermögen der Gesellschafter
zu steigern, so dass wesentliche Bedingung für die Erzielung der versprochenen Rendite die Veräußerung des Flugzeugs ist,
ist das beschriebene Unternehmensziel schon aufgrund der Konzeption untrennbar mit der Veräußerung des Flugzeuges verbundenen,
so dass der Veräußerungsgewinn wirtschaftlich der laufenden Tätigkeit zuzuordnen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 79 Nr. 2 EFG 2010 S. 713 Nr. 9 GAAAD-40571
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