Anwendung der Ländergruppeneinteilung bei Wohnsitz des Ehegatten innerhalb der EU
Leitsatz
Ist ein Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig und beantragt der andere Ehegatte, der seinen Wohnsitz innerhalb der EU hat,
die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig zum Zweck der Zusammenveranlagung, dann ist bei der Prüfung der absoluten
Wesentlichkeitsgrenze der §§ 1 Abs. 3 Satz 2, 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG - d.h. der Prüfung, ob die nicht der deutschen Einkommensteuer
unterliegenden Einkünfte der Ehegatten den doppelten Grundfreibetrag nicht übersteigen - der Grundfreibetrag entsprechend
der Ländergruppeneinteilung zu kürzen; diese Kürzung verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 23 DStRE 2010 S. 905 Nr. 15 EFG 2010 S. 854 Nr. 11 EStB 2010 S. 307 Nr. 8 IWB-Kurznachricht Nr. 14/2010 S. 507 StBW 2010 S. 445 Nr. 10 LAAAD-40565
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