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Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten als begünstigte Erstinvestitionen
Die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten ist eine Erstinvestition, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte des Druckgewerbes dient. Sie ist nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 durch erhöhte Investitionszulage begünstigt.
Voraussetzung für die Gewährung einer Investitionszulage ist u. a., dass eine Erstinvestition abnutzba S. 290rer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorliegt. Zum Anlagevermögen gehören Wirtschaftsgüter, wenn sie nach Durchführung eines Auftrags weiterhin einen wirtschaftlichen Wert für den Betrieb haben. Eine begünstigte Erstinvestition liegt vor, wenn durch die Investition eine Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit erreicht wird. Eine (falsche) ertragsteu...