Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzverfahren und Vorsteuerberichtigung
Rechtsprechungsänderung zum Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters
Der BFH hatte Gelegenheit, zu zwei wichtigen Fragenkreisen an der Schnittstelle von Insolvenz- und Umsatzsteuerrecht zu urteilen. Zum einen ging es darum, welche Auswirkungen die Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters nach § 103 Abs. 1 InsO auf die Frage der Vorsteuerberichtigung hat. Zum anderen war fraglich, wem gegenüber die Vorsteuerberichtigung im Falle einer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Organschaft vorzunehmen ist. Diese Frage nahm der BFH zum Anlass, die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf eine bestehende umsatzsteuerliche Organschaft näher zu untersuchen.
Vorsteuerberichtigung
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt wurde, zu berichtigen, wenn das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. Davon ist, wie der BFH nun zum wiederholten Mal geurteilt hat, jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ob und unter welchen Voraussetzungen auch schon zu einem früheren Zeitpunkt von Uneinbring...