Abzug der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften bei
einer deutschen Muttergesellschaft
Leitsatz
Eine Muttergesellschaft kann "finale
Verluste" von Tochtergesellschaften in anderen EU-Staaten allenfalls dann von
ihrem Einkommen abziehen, wenn sie sich im Voraus zur Verlustübernahme
verpflichtet hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AG 2010 S. 761 Nr. 20 BB 2010 S. 601 Nr. 11 DB 2010 S. 1216 Nr. 22 DStR 2010 S. 8 Nr. 9 DStRE 2010 S. 474 Nr. 8 EFG 2010 S. 816 Nr. 10 IStR 2010 S. 260 Nr. 7 IWB-Kurznachricht Nr. 12/2010 S. 427 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2010 S. 803 ZIP 2010 S. 677 Nr. 14 GAAAD-40237
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