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Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen mit ungewisser Restlaufzeit
Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen, wenn ihre Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens 12 Monate beträgt. Die Abzinsung erfasst nach dem grundsätzlich auch unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, für die eine feste Laufzeit nicht vereinbart worden war.
Die Unverzinslichkeit wird weder durch erhöhte Ausschüttungen an den Gesellschafter noch durch eine etwaige Zweckbindung des Darlehens ausgeglichen. Einer Verzinsung würde es nur dann entsprechen, wenn der Darlehensnehmer den Zinsvorteil an einen Dritten weiterleiten müsste.
Die Laufzeit [i]Laufzeit des Gesellschafterdarlehens: 12 Monateeines Gesellschafterdarlehens beträgt nach der BFH-Entscheidung grundsätzlich auch dann zwölf Monate, wenn eine Laufzeit nicht vereinbart worden ist. Zwar können die Gesellschaft...