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Rentenversicherung: Versicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
Das Bundessozialgericht hat mit aktuellem Urteil vom festgestellt: Ein nebenberuflich für einen Auftraggeber tätiger Selbständiger unterliegt der Rentenversicherungspflicht im Nebenjob, wenn der Selbständige darüber hinaus einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf nachgeht. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer aufgrund seines Hauptberufs nicht von seinem Nebenjob wirtschaftlich abhängig sei, könne nicht zu einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in seinem Nebenjob führen, so das BSG. Vielmehr seien für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht bei – haupt- oder nebenberuflich tätigen – Selbständigen grundsätzlich nur folgende Kriterien ausschlaggebend [i]Kriterien einer Beurteilung(vgl. § 2 Nr. 9 SGB VI):
Der Selbständige beschäftigt selbst keine versicherungspflichtigen Arbeitnehm...