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BFH 19.01.2010 X R 17/09, NWB 13/2010 S. 954

Einkommensteuer | Beerdigungskosten als dauernde Last beim Vermögensübernehmer

Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) in einem Vermögensübergabevertrag verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, sind die dadurch nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen nach dem als dauernde Last i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe ist.

Anmerkung:

Noch im Jahr 2006 hatte der BFH die Frage des Abzugs der im Übergabevertrag vereinbarten Übernahme der Bestattungskosten als dauernde Last offengelassen. Nun wird dieser Abzug bejaht und das Korrespondenzprinzip bemüht, weil nicht der Vermögensübernehmer, sondern seine Schwester Erbin ist und ihr die Einnahmen in Höhe der ersparten Aufwendungen in Gestalt der ersparten Beerdig...BStBl 1958 III S. 290