Arbeitshilfe - Stand: 12.05.2010

Verlustrücktrag bei Festsetzungsverjährung des Verlustentstehungsjahres - Mustereinspruch

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Ist ein Verlustrücktrag noch möglich, wenn für das Verlustentstehungsjahr Festsetzungsverjährung eingetreten ist, das Rücktragsjahr aber noch nicht verjährt ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
SAAAD-40058