Darlehensgewährung der Kommanditgesellschaft an die Kommanditisten und Kapitalkonto im Sinne des § 15 a EStG
Leitsatz
Eine Darlehensgewährung der Kommanditgesellschaft an die Kommanditisten führt bei fehlender Fremdvergleichs-Üblichkeit zu
einer Entnahme und damit zur Verringerung des zum Verlustausgleich zur Verfügung stehenden Kapitalkontos im Sinne des § 15
a EStG.
Die Abgrenzung der Kapitalkonten der Gesellschafter gegenüber Konten, auf denen Forderungen der Gesellschaft gegen die Gesellschafter
ausgewiesen sind, richtet sich nicht nach der Bezeichnung des Kontos (z.B. als Kapitalkonto, Verrechnungskonto oder Darlehenskonto),
sondern danach, ob Zu- und Abgänge gesellschafts- oder schuldrechtlicher Natur sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2010 S. 438 Nr. 10 BAAAD-39852
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