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FG München Urteil v. - 10 K 2385/09

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, SGB III § 38 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2

Entfall des Kindergeldanspruchs für arbeitslos gemeldetes Kind bei Verletzung der Pflicht zur Mitwirkung im Rahmen der Arbeitsvermittlung

Leitsatz

Der Kindergeldanspruch für ein arbeitsuchend gemeldetes Kind entfällt, wenn das Kind durch unentschuldigte Versäumung von Vorspracheterminen seine Pflicht zur Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung verletzt und die Agentur für Arbeit deshalb die Vermittlung gemäß § 38 Abs. 2 SGB III einstellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-39832

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