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FG München Beschluss v. - 10 K 3963/08

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, AufenthG § 25 Abs. 3

Keine Kindergeldberechtigung von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei fehlender Erwerbstätigkeit

Leitsatz

Ein Kindergeldanspruch besteht weder nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c) EStG noch nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG, wenn ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nur eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besitzt, nicht (berechtigt) erwerbstätig ist und ausschließlich ALG II-Leistungen bezieht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-39831

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