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Einkommen-/Lohnsteuer | Maßgeblicher Wechselkurs bei Zufluss von Arbeitslohn in fremder Währung
(1) Einkünfte in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung sind als Einnahmen in Geld zu besteuern. Sie stellen aus sich heraus einen Wert dar, der durch Umrechnung in Euro zu bestimmen ist. (2) Umrechnungsmaßstab ist – soweit vorhanden – der auf den Umrechnungszeitpunkt bezogene Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. (3) Lohnzahlungen sind bei Zufluss des Arbeitslohns anhand der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten monatlichen Durchschnittsreferenzkurse umzurechnen (Bezug: § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, §19 EStG).
Maßgebend für die Bestimmung der Höhe von Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit ist der Zeitpunkt des Zuflusses. Ein Zufluss erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbe...