Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage zum Teilwert
Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2001).
Der VIII. Senat des BFH schließt sich mit dieser Entscheidung der Rechtsprechung des IV. und des X. Senats an, wonach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2001 keinen „besonderen Einlagewert” definiert, sondern lediglich die erneute Berücksichtigung von bereits in Anspruch genommenen Abschreibungen verhindern soll.