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Mietrecht | „Circa”-Zusatz zur Wohnfläche ohne Bedeutung
Eine „ca.”-Angabe zur Wohnfläche im Mietvertrag stellt keine zusätzliche Toleranzschwelle dar, die bei der Berechnung von Mietrückzahlungen zugunsten des Vermieters berücksichtigt werden muss. Bei falschen Wohnflächenangaben im Mietvertrag wirkt eine Einschränkung hinsichtlich des Flächenmaßes nicht in der Weise relativierend, dass von der tatsächlichen Fläche ein weiterer Abzug zu machen wäre. Mieter dürfen anteilig Miete zurückverlangen, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben (§ 536 Abs. 1 BGB). Dies gilt mit und ohne „ca.”-Zusatz zur vertraglichen Angabe der Quadratmeter.
Der Anspruch des Mieters, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern, verjährt in drei Jahren. Diese Frist läuft erst an, wenn der Mieter weiß oder wissen muss, dass er einen R...