Veräußerungsgewinn bei entgeltlicher Übertragung eines Grundstücks aus BV einer KG in das Vermögen einer Zebra-Gesellschaft
steuerbar
Leitsatz
Der Veräußerungsgewinn bei entgeltlicher Übertragung eines Grundstücks aus dem BV einer KG in das Gesamthandsvermögen einer
sog. Zebra-Gesellschaft unterliegt der Besteuerung.
Bei einer Zebra-Gesellschaft findet die Umsetzung der Einkünfte in gewerbliche Einkünfte auf der Ebene der Gesellschafter
statt, weil diese und nicht die Gesellschaft gewinnermittlungspflichtig sind.
Nicht aufgedeckte stille Reserven im BV bilanzierender Stpfl. unterliegen grds. der Besteuerung bei den veräußernden Stpfl.
Das gilt auch bei der Übertragung von WG zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft, an denen sie beteiligt sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2010 S. 756 Nr. 13 DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 16 DStRE 2010 S. 992 Nr. 16 EFG 2010 S. 729 Nr. 9 EStB 2010 S. 304 Nr. 8 KÖSDI 2010 S. 16949 Nr. 5 LAAAD-39532
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