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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 2120/06 EFG 2010 S. 774 Nr. 10

Gesetze: AO § 226, AO § 218 Abs. 2, UStG § 15, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 96 Abs. 54 Nr. 2, BGB § 387

Zulässigkeit der Aufrechnung mit dem Vorsteuerbetrag aus der Rechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Leitsatz

Eine Aufrechnung mit dem Vorsteuerbetrag aus der Rechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters verstößt weder gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO, da die Begründung des Vorsteueranspruchs mit der Leistungserbringung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt, noch gegen § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO, weil die für das FA durch den Vorsteueranspruch entstandene Aufrechnungslage nicht auf einer nach der InsO anfechtbaren Rechtshandlung beruht (Anschluss an und ; entgegen ).

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 10 Nr. 21
DStRE 2010 S. 888 Nr. 14
EFG 2010 S. 774 Nr. 10
QAAAD-39526

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