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FG München Urteil v. - 2 K 2608/06 EFG 2010 S. 715 Nr. 9

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2 S. 4 Buchst. a, AO § 42

Steuerliche Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes von unmittelbar zuvor geschenkten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kein Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz

1. Schenkt ein wesentlich beteiligter Vater seinem Sohn GmbH-Anteile, die der bereits zuvor beteiligte Sohn am nächsten Tag an eine GmbH veräußert, deren Gesellschafter er ist, mindern die Anschaffungskosten des Vaters den beim Sohn entstandenen Veräußerungsverlust, da gem. § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. a EStG der Verlust hätte auch durch den Vater geltend gemacht werden können.

2. Wird die Verlustverrechnung danach ausdrücklich von der Regelung in § 17 EStG gebilligt, kann der Wille des Gesetzgebers nicht durch § 42 AO korrigiert werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2010 S. 206 Nr. 7
DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 16
DStRE 2010 S. 1019 Nr. 16
DStZ 2010 S. 307 Nr. 9
EFG 2010 S. 715 Nr. 9
GmbHR 2010 S. 489 Nr. 9
KÖSDI 2010 S. 16946 Nr. 5
RAAAD-39517

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