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FG Baden-Württemberg  v. - 3 K 157/06 EFG 2010 S. 820 Nr. 10

Gesetze: UmwStG 2005 § 20 Abs. 1, UmwStG 2005 § 20 Abs. 2, UmwStG 2005 § 20 Abs. 8 S. 3, UmwStG 2005 § 22, UmwStG 2005 § 2, UmwStG 2005 § 12 Abs. 3 S. 1, KStG 2005 § 14 Abs. 1 S. 2, KStG 2005 § 17, GewStG 2005 § 2 Abs. 2 S. 2

Rückwirkende Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft bei Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung

Leitsatz

Bei einer zum Buchwert und mit steuerlicher Rückwirkung erfolgenden Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung nach § 20 Abs. 1 S. 2 UmwStG 2005 kann der übernehmende Rechtsträger rückwirkend als Organträger eine ertragsteuerliche Organschaft begründen; dabei ist auch das für eine ertragsteureliche Organschaft erforderliche Merkmal der finanziellen Eingliederung in rückbezogener Weise anzuerkennen.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 12 Nr. 18
EFG 2010 S. 820 Nr. 10
GmbHR 2010 S. 491 Nr. 9
HAAAD-39516

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