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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 2343/07

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Keine Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. EnergieStG für ein nur Vorprodukte, nicht aber die in der Vorschrift genannten Endprodukte herstellendes Unternehmen

Leitsatz

Die Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG steht nur solchen Unternehmen des Prozierenden Gewerbes zu, die (auch) die in der Vorschrift genannten Endprodukte herstellen; die Steuerentlastung ist also nicht für Betriebe zu gewähren, die nur die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendeten Vorprodukte, nicht aber die in der Vorschrift genannten Endprodukte erzeugen.

Fundstelle(n):
XAAAD-39515

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