§ 24 UStG erfasst nur Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen, auf die die
Pauschalregelung des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG Anwendung findet. Andere Umsätze unterliegen der allgemeinen Regelung.
Ein Stpfl., der einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdehaltung auf einer zur landwirtschaftlichen Nutzung bestimmten
Fläche betreibt und Unternehmensumsätze aus einer Pensionspferdehaltung erzielt, unterfällt hinsichtlich der Umsätze aus der
Pensionspferdehaltung den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAD-39506
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