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Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Nach einem steht es dem Anspruch eines Vaters auf Kindergeld nicht entgegen, wenn er keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Seine Anspruchsberechtigung bestehe fort, soweit er aufgrund einer Elternzeit in der inländischen Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert sei. Der Kindergeldanspruch des Vaters bestehe, auch wenn die Mutter im Ausland einen Anspruch auf Kindergeld habe.