Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern – als sog. Quotentreuhand – lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird. (2) Ein solcher quotaler Anteil ist steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO und stellt damit einen treugutfähigen Gegenstand dar.